Der russische Präsident Wladimir Putin hat einen Beschluss über das vorläufige Verfahren zur Erfüllung der Fremdwährungsschulden des Staates über das Rubel-I-Konto unterzeichnet, der auf der Website „Rechtliche Informationen“ veröffentlicht ist.
Das Dokument sieht die Eröffnung eines Typ-I-Rubel-Kontos im Namen des ausländischen Verwahrers ohne die persönliche Anwesenheit eines Vertreters des ausländischen Verwahrers vor. Solche Konten können bei mehreren ausländischen Depotbanken eröffnet werden. Inhaber von russischen Euro-Schulden sind die Nutznießer solcher Konten.
Das Dokument besagt:
„Der Code für den dem I-Konto gutzuschreibenden Geldbetrag wird auf der Grundlage der auf dem inländischen Devisenmarkt der Russischen Föderation festgelegten Wechselkurse festgelegt, auf denen die Verpflichtungen der Eurobonds der Russischen Föderation berechnet werden nach einem vom Finanzministerium der Russischen Föderation in Abstimmung mit der Zentralbank festgelegten Verfahren.“
Bis dahin hatte das russische Finanzministerium die Befugnis, Vereinbarungen mit Zentralverwahrern, russischen Banken und anderen abzuschließen. Die zentrale Depotbank führt ein Register der Inhaber russischer Eurobonds und zahlt diese innerhalb der im Anleiheprospekt angegebenen Frist nach Ermessen der Bank of Russia aus.
Quelle:Steuererklärung Site